Liebe Patientenbesitzer,
nach Einschätzung der Landestierärztekammer Thüringen auf Grundlage von §18 Abs. 1 Nr. 1 der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 unterliegen alle Tierarztpraxen der 3G-regel.
Somit ist der Zutritt nur noch geimpften, genesenen oder getesteten Personen gestattet.
Wir als Praxisteam sind dazu verpflichtet, dies zu kontrollieren und dokumentieren.
Wir müssen uns an die Verordnung halten und handeln nicht willkürlich.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Ihr Praxisteam