Zutritt nur nach 3G-Regel
Liebe Patientenbesitzer, nach Einschätzung der Landestierärztekammer Thüringen auf Grundlage von §18 Abs. 1 Nr. 1 der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 unterliegen alle Tierarztpraxen der 3G-regel. Somit ist der Zutritt nur noch geimpften, genesenen oder getesteten Personen gestattet. Wir als Praxisteam sind dazu verpflichtet, dies zu kontrollieren und dokumentieren. Read more about Zutritt nur nach 3G-Regel[…]